Aw: HARTZ IV (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: HARTZ IV
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Aw: HARTZ IV vor 3 Jahren, 2 Monaten
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1883
führte Reichskanzler Otto v. Bismarck die Krankenversicherung ein. Doch für HartzIV Betroffene
ist dies keine Garantie mehr für die ärztl. Grundversorgung, da Rezeptgebühren und Praxisgebühren
aufgebracht werden müssen. Wenn der Notfall eintritt, müssen bis zu 2% des HartzIV Bezuges für die
anfallenden Gebühren aufgebracht werden.
Heil- und Hilfsmittel werden zu Luxusgütern. Brillen werden überhaupt nicht mehr von den Kassen finanziert,
sodass man im Grunde zum Pflegefall wird, wenn eine gewisse Dioptrienzahl erreicht wird. Wie können die
Kassen das mit dem Prinzip der med. Grundversorgung vereinbaren?
Sarkastische Stimmen behaupten ja, dass man HartzIV an den Zähnen erkennt. So manch einem HartzIVler bleibt das erspart, weil er die Zähne nicht mehr sehen kann, weder die eigenen noch die der Anderen.
Leider ziehen die Lebensbedingungen, die sich mit HartzIV ergeben, schlimme psychische, psychosomatische
und psychosoziale Erkrankungen nach sich. Das bedeutet in der Regel für den Erkrankten den sozialen Rückzug.
Auf diese Art erreicht die HartzIV Regelung ebenfalls die soziale Ausgrenzung.
Im Volksmund “Vater Staat” genannt, drückt diese Koseform Deutschlands, eine gewisse Fürsorge aus. Doch die Fürsorgepflicht gehört längst der Vergangenheit an.
Grundsätzlich muss man vorausschauend planen. Für HartzIV Betroffene wird diese Lebensweisheit unmöglich
gemacht. Peter Hartz hat vorausschauend geplant und mit seiner HartzIV Reform das immer größere auseinander Klaffen von Arm und Reich, gebildet und weniger gebildet, sowie stark und schwach bewirkt.
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24.11.2008 23:22
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24.11.2008 23:35
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25.11.2008 01:04
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25.11.2008 01:57
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25.11.2008 02:17
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25.11.2008 15:36
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15.12.2008 00:21
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